
Personen-Waagen: Viel Licht, viel Schatten
Übergewicht breitet sich in Deutschland wie eine Infektions-Epidemie aus, berichtet die Bundesregierung in der jüngst veröffentlichten „Nationalen Verzehrstudie II“ [1]. Auch Dialyse-Patienten müssen immer auf ihr Gewicht achten – ob durch den Körperfettanteil oder ihren Wasserhaushalt bedingt. Obwohl sich viele Ernährungs- und Gesundheits-Probleme am Körpergewicht festmachen lassen, gibt es nur wenige grundlegende Verbraucher-Hinweise zur Messung mit Waagen. Auch über die erheblichen Qualitätsunterschiede der Meßgeräte wissen viele Verbraucher kaum Bescheid, obwohl die regelmäßige Kontrolle des Körpergewichts eine der häufigsten Gesundheits-Empfehlungen durch Ärzte oder in den Medien ist.
Heilkunde Wo Ärzte oder Krankenpflegepersonal über die Behandlung von Patienten entscheiden, Operationen durchführen oder in der Rehabilitation die nötigen Maßnahmen zur schnellen Genesung überwachen, spielt das Gewicht des Menschen eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat die europäische Gemeinschaft bereits vor über zehn Jahren dafür gesorgt, dass im Bereich der Heilkunde zur Gewichts-Ermittlung ausschließlich geeichte Waagen eingesetzt werden dürfen (z. B. Patienten-, Säuglings-, Stuhl- und Bettenwaagen). Dies soll sicherzustellen, dass Patienten nicht gefährdet sind, durch unzureichende Qualität der Geräte ein Risiko einzugehen (Europäische Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen 90/384/EWG). Medizinische Personenwaagen gehören aber auch zu den Medizinprodukten, die nach der Richtlinie 93/42/EWG (MPG, Medizinproduktegesetz) in den Verkehr gebracht werden können. In Deutschland gilt bis auf weiteres die Regelung, dass für medizinische Personenwaagen grundsätzlich beide Richtlinien anzuwenden sind. In Zweifelsfällen gilt die Waagenrichtlinie 90/384/EWG, da Sie die spezielleren Anforderungen enthält.
Eichung Medizinische Personenwaagen müssen geeicht sein. Die Eichung ist die Prüfung eines Messgerätes auf die Einhaltung der Bauvorschriften und die Prüfung seiner richtigen Anzeige innerhalb der Eichfehlergrenzen. Die Gültigkeitsdauer der Eichung von Personenwaagen und mechanischen Waagen im Krankenhaus-Einsatz beträgt 4 Jahre (Ausnahme: Bettenwaagen und Rollstuhlwaagen: 2 Jahre). Bei Säuglingswaagen beträgt sie 4 Jahre – egal ob in einer Praxis oder im Krankenhaus aufgestellt. Geeichte Personenwaagen an anderen Aufstellungsorten, zum Beispiel einer Arztpraxis, müssen lediglich bei Reparaturen erneut geeicht werden. Hinweis: Die Genauigkeit von geeichten Personenwaagen liegt im Bereich bis 150 Kilogramm bei ± 75 Gramm, darüber bei ± 150 Gramm.
Semiprofessioneller Bereich In Pflege-Einrichtungen, während der Rehabilitation, in Kurheimen, in Medical Wellness-Einrichtungen, in zahlreichen Fitness- oder Sport-Studios kommen oft Präzisionswaagen zum Einsatz, die eine vergleichbare Qualität wie die oben erwähnten medizinischen Personenwaagen haben, aber nicht geeicht sind. Solche Waagen können vielleicht nicht so exakt das „wirkliche“ Körpergewicht angeben, die Messungen sind trotzdem genau und erlauben es vor allem, Veränderungen des Körpergewichtes zu erfassen. Dies kann medizinisch wichtig sein, um zu prüfen, ob sich bei einer chronischen Erkrankung das Gewicht verändert. Für viele Gesunde ist zudem wichtig, ob sich ihr Körpergewicht im Rahmen von Abnehm-Programmen verändert.
Badezimmer-Waagen: Anzeige des „gefühlten Gewichts“
Badezimmer-Waagen Was schließlich bei jedem zweitem Baumarkt, Billig-Discounter, Drogerie-Markt oder Internetshop in Massen angeboten wird, kann im besten Fall als „bildliche Darstellung des gefühlten Körpergewichts“ bezeichnet werden. Die Geräte sind in Folge des Preisdumpings mit einer ungenauen Messtechnik versehen – können also bauartbedingt überhaupt nicht exakt messen. Dass eine Eichung bei fehlender Messgenauigkeit prinzipbedingt unmöglich ist, versteht sich von selbst. Um das grundlegende Manko auszugleichen, wird versucht, die Geräte über einen billigen Preis, eine ansprechende Optik oder nicht erfüllbare Genauigkeits-Versprechen zu verkaufen. Oder – seit einigen Jahren – mit Funktionserweiterungen, die ebenfalls weder Funktions- oder Exaktheits-Versprechen erfüllen (allen voran die Körper-Fett- oder „Bioimpedanz-Waagen“ im Billigpreissegment).
Dialyse-Patienten Alle Patienten, die regelmäßig ins Dialysezentrum gehen, benötigen zu Hause keine besonders exakte Waage, weil in Praxis oder Klinik ohnehin eine geeichte, medizinische Personenwaage vorhanden ist (oder vorhanden sein sollte). Anders sieht dies bei Patienten mit Heimdialyse aus. Diese kommen nur selten ins Zentrum und müssen deshalb ihr Gewicht selbst messen. Mit billigen Badezimmer-Waagen kann aber kaum ein aussagekräftiger Gewichtsverlauf protokolliert werden. In Absprache mit dem behandelnden Arzt kann dann überlegt werden, eine qualitativ geeignete Waage (z. B. Soehnle 7800) anzuschaffen. Inwieweit die Anschaffung einer (eichfähigen) Personenwaage von den Sozialversicherungsträgern als Hilfsmittel erstattungsfähig anerkannt wird, muss im Einzelfall geprüft werden.
Kosten Digitale Badezimmer-Waagen gibt es bereits ab 10 Euro – ihre manchmal dreistelligen LCD-Anzeige täuschen eine Genauigkeit vor, die es nicht gibt. Mittelklasse-Waagen mit akzeptabler Messtechnik kosten oberhalb von 350,- bis 400,- Euro. Die eichfähigen Personenwaagen beginnen bei rund 800,- Euro. Die wichtigsten Hersteller sind Seca Deutschland, Soehnle und ADE.
Personenwaage als Hilfsmittel
Die Kostenübernahme ist bei den Trägern nach der Art der Hilfsmittel unterschiedlich geregelt. Daher kann Dialyse.de keine Aussage treffen, ob die Kosten für eine Personenwaage übernommen werden.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten mit zum Teil starken Einschränkungen. Die Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt in der Regel durch die Vertragspartner der Krankenkasse. Bezieht der Versicherte aufgrund eines berechtigten Interesses Hilfsmittel bei einem anderen Leistungserbringer, der nicht Vertragspartner der Krankenkasse ist, muss der Versicherte die Mehrkosten selbst tragen. Um dies zu vermeiden, sollte sich der Versicherte vorab die Vertragspartner der Krankenkasse benennen lassen.
Betroffene können bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung eines Hilfsmittels stellen. Dem Antragsteller wird dann mitgeteilt, ob die Kosten übernommen werden oder der Antrag wird mit entsprechender Begründung abgelehnt.
Wird der Antrag abgelehnt kann innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.
Tipps * Waage immer auf festem Grund aufstellen (Fliesen, Kacheln, Parkett), niemals auf weichem Untergrund (Teppich). * Waage muss gerade ausgerichtet sein. * Waage immer am gleichen Ort aufstellen. * Bei Badezimmer-Waagen immer möglichst mittig, möglichst an gleicher Position gemessen werden (hilfreich ist es, die Fußkonturen mit einem Filzstift aufzumalen). * Wägung sollte immer zum gleichen Zeitpunkt im Tagesverlauf durchgeführt werden. * Während der Wägung nach Möglichkeit völlig ruhig stehen. * Die Wägung im Badezimmer ist optimal, wenn sie ohne Kleidung erfolgt. Sonst muss das Gewicht der Bekleidung beim Messergebnis berücksichtigt werden. * Heimdialyse-Patienten sollten das Körpergewicht protokollieren (einschließlich Datum, Uhrzeit und Bekleidung).
Autor
Rainer H. Bubenzer, Berliner Medizinredaktion, April 2008.
Bildquelle: photocase.com
Quellen
- Bell S, Braun G, Brombach C, Eisinger-Watzl M, Götz A, Hartmann B, Heuer T, Heyer A, Hilbig A, Huth R, Korn L, Krems C, Möseneder J, Oltersdorf U, Pfau C, Pust S, Richter A, Siewe-Reinke A, Straßburg A, Tschida A, Vásquez-Caicedo AL, Wagner U: Nationale Verzehrsstudie II - Die bundesweite Befragung zur Ernährung von Jugendlichen und Erwachsenen (Ergebnisbericht Teil 1). Max Rubner-Institut (Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel), Karlsruhe, 2008.

